{"id":691,"date":"2018-02-08T15:58:06","date_gmt":"2018-02-08T15:58:06","guid":{"rendered":"http:\/\/bhs-ip.com\/?p=691"},"modified":"2018-08-08T11:33:48","modified_gmt":"2018-08-08T11:33:48","slug":"der-brexit-und-die-folgen-fuer-marken-designs-und-patente-teil-3-patente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bhs-ip.com\/?p=691","title":{"rendered":"Der Brexit und die Folgen f\u00fcr Marken, Designs und Patente (Teil 3 \u2013 Patente)"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"no_translate\"><br \/>\n<strong>Brexit &#8211; der momentane Stand<\/strong><br \/>\n<span class=\"no_translate\"><br \/>\nAm 23. Juni 2016 hat eine knappe Mehrheit der Briten f\u00fcr den Brexit, also f\u00fcr den Austritt aus der Europ\u00e4ischen Union gestimmt. Nach z\u00e4hen Verhandlungen \u00fcber drei wichtige Aspekte\u00a0des Austritts (finanzielle Verpflichtungen des Vereinigten K\u00f6nigreichs, die Grenze zwischen Nordirland und Irland sowie die zuk\u00fcnftigen Rechte von EU-B\u00fcrgern im Vereinigten K\u00f6nigreich und der B\u00fcrger des Vereinigten K\u00f6nigreichs in der Europ\u00e4ischen Union) sind die Verhandlungen nunmehr in die zweite Phase eingetreten, in der \u00fcber die zuk\u00fcnftigen Beziehungen des Vereinigten K\u00f6nigreichs und der EU verhandelt werden soll, sowie \u00fcber eine eventuelle \u00dcbergangsphase nach dem EU-Austritt am 29.M\u00e4rz 2019 [<a href=\"http:\/\/www.bbc.com\/news\/uk-politics-39431428\">BBC:&#8220;No turning back on Brexit as Article 50 triggered&#8220;<\/a>].<\/p>\n<p>Der Brexit wird auf Unionsmarken, Gemeinschaftsgeschmacksmuster und Europ\u00e4ische Patente unterschiedlich starke Auswirkungen haben, die zum Teil von den weiteren Verhandlungen insbesondere in den n\u00e4chsten 15 Monaten abh\u00e4ngen. Der heutige dritte Teil dieser Reihe befasst sich mit den Folgen f\u00fcr Patente.<\/p>\n<p><strong>Europ\u00e4ische Patente und das Patent mit einheitlicher Wirkung<\/strong><\/p>\n<p>Im Gegensatz zum Marken- und Designrecht gibt es im Patentrecht noch keine Schutzrechte mit Wirkung f\u00fcr die gesamte Europ\u00e4ische Union. Vielmehr gibt es seit 1977 das Europ\u00e4ische Patent\u00fcbereinkommen (EP\u00dc) und das damit etablierte Europ\u00e4ische Patentamt. Das Europ\u00e4ische Patentamt erteilt bisher nur Europ\u00e4ische Patente, die dem Anmelder das Recht geben, in jedem Vertragsland des EP\u00dc ein nationales Patent zu erhalten (daher auch &#8222;Europ\u00e4isches B\u00fcndelpatent&#8220; genannt). Das EP\u00dc ist ein internationaler Vertrag mit momentan 38 Mitgliedsstaaten (<a href=\"http:\/\/www.epo.org\/about-us\/foundation\/member-states_de.html\">Liste der Mitgliedsstaaten<\/a>), der grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig von den EU-Vertr\u00e4gen ist. Die Britische Regierung hat jedenfalls bisher keine Hinweise darauf gegeben, dass sie plant auch aus dem EP\u00dc auszutreten. Der Brexit hat daher auf bestehende und zuk\u00fcnftige Europ\u00e4ische Patente und nationale Teile solcher Patente im Vereinigten K\u00f6nigreich keine direkten Auswirkungen.<\/p>\n<p>Allerdings kam es nach einer Vielzahl von vorherigen Versuchen in den letzten Jahrzehnten in den Jahren 2011-2013 zu einer Einigung <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:175:0001:0040:DE:PDF\">(\u00dcbereinkommen \u00fcber ein Einheitliches Patentgericht)<\/a> der Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten \u00fcber ein Europ\u00e4isches Patent mit einheitlicher Wirkung (auch EU-Patent oder Einheitspatent genannt). Dieses Patent w\u00fcrde auf dem schon bestehenden System des Europ\u00e4ischen Patentamts und des Europ\u00e4ischen (B\u00fcndel-)Patents aufbauen. Es w\u00fcrde dem Anmelder eines Europ\u00e4ischen Patentes bei Erteilung erlauben, sich f\u00fcr ein Einheitspatent f\u00fcr (vermutlich) 25 Mitgliedsstaaten der EU (alle au\u00dfer Spanien, Kroatien und dem Vereinigten K\u00f6nigreich) zus\u00e4tzlich zu nationalen Patenten der \u00fcbrigen EP\u00dc-Mitgliedsstaaten zu entscheiden. Weiterhin soll ein Patentgerichtssystem eingerichtet werden, dass es erlaubt, ein Einheitspatent in allen Teilnehmerstaaten des Einheitspatentsystems gleichzeitig durchzusetzen und nicht wie bisher jedes nationale Patent des B\u00fcndels einzeln. Au\u00dferdem w\u00e4re es auch m\u00f6glich, ein solches Einheitspatent zentral anzugreifen und es w\u00e4re nicht n\u00f6tig, die nationalen Teile des Europ\u00e4ischen Patents Land f\u00fcr Land nichtig zu klagen.<\/p>\n<p>Trotz der Entscheidung f\u00fcr den Brexit gab es zeitweise die Aussicht, dass das neue Patentsystem vor dem EU-Austritt des Vereinigten K\u00f6nigreichs in Kraft getreten w\u00e4re. Es wurde in der Literatur zum Teil die Ansicht vertreten, dass in diesem Fall Gro\u00dfbritannien dauerhaft im einheitlichen Patentsystem verbleiben k\u00f6nnte, falls es das \u00dcbereinkommen ebenfalls schon ratifiziert h\u00e4tte. Allerdings wurde die Hoffnung, dass das neue Einheitliche Patentsystem vor dem Brexit in Kraft treten kann, durch eine noch anh\u00e4ngige <a href=\"https:\/\/www.juve.de\/nachrichten\/verfahren\/2017\/06\/patentwelt-in-schockstarre-unbekannter-klaeger-bremst-upc-ratifizierung\">Verfassungsbeschwerde<\/a> gegen die Ratifizierung des \u00dcbereinkommens in Deutschland vorerst gestoppt. Da Deutschland als\u00a0einer der drei gr\u00f6\u00dften Anmeldestaaten in der EU das Abkommen ratifizieren muss, kann das Einheitliche Patentsystem noch nicht in Kraft treten. Es ist auch m\u00f6glich, dass das Bundesverfassungsgericht im Laufe des Jahres nicht sofort abschlie\u00dfend entscheidet, sondern zuerst einige Fragen an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof richtet. Wann und ob die Ratifizierung in Deutschland erfolgt, ist daher v\u00f6llig unklar (<a href=\"https:\/\/www.juve.de\/nachrichten\/namenundnachrichten\/2017\/08\/karlsruhe-patentanwalt-enthuellt-gruende-fuer-upc-verfassungsbeschwerde\">JUVE: Gr\u00fcnde f\u00fcr Verfassungsbeschwerde<\/a>).<\/p>\n<p>Weiterhin ist es auch unklar, wie damit umgegangen werden soll, dass eine Abteilung der Zentralkammer des Einheitlichen Patentgerichts ihren Sitz in London haben soll, wenn nicht einmal klar ist, ob das Vereinigte K\u00f6nigreich nach dem Brexit noch Teil des Einheitlichen Patentsystems sein wird. Bisher scheint es auch noch nicht zu den EU-kritischen Teilen der Britischen Konservativen Partei durchgedrungen zu sein, dass das Vereinigte K\u00f6nigreich grade dabei ist, einem neuen Gerichtssystem beizutreten und damit Gerichte auf dem Kontinent beispielsweise auch \u00fcber Patentverletzungen im Vereinigten K\u00f6nigreich entscheiden k\u00f6nnten. Bisher standen Teile der Britischen Regierung einer weiteren Abh\u00e4ngigkeit von nicht-Britischen Gerichten in den Brexit-Verhandungen in anderen Rechtsbereichen sehr ablehnend entgegen.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich also sagen, dass sich bez\u00fcglich den bisherigen Europ\u00e4ischen (B\u00fcndel-)Patenten und Ihrer Wirkung in Gro\u00dfbritannien und Nordirland vermutlich nichts ver\u00e4ndern wird. Ob und in welcher Form das Vereinigte K\u00f6nigreich Teil des noch nicht in Kraft getretenen einheitlichen Patentsystems sein wird, ist hingegen zum jetzigen Zeitpunkt v\u00f6llig unklar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Brexit &#8211; der momentane Stand Am 23. Juni 2016 hat eine knappe Mehrheit der Briten f\u00fcr den Brexit, also f\u00fcr den Austritt aus der Europ\u00e4ischen Union gestimmt. 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