{"id":780,"date":"2020-02-28T12:18:41","date_gmt":"2020-02-28T12:18:41","guid":{"rendered":"http:\/\/bhs-ip.com\/?p=780"},"modified":"2020-02-28T12:18:18","modified_gmt":"2020-02-28T12:18:18","slug":"wipano-finanzielle-foerderung-fuer-patentanmeldungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bhs-ip.com\/?p=780","title":{"rendered":"WIPANO &#8211; Finanzielle F\u00f6rderung f\u00fcr Patentanmeldungen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Was ist WIPANO?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>WIPANO &#8211; Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen &#8211; ist ein \u00f6ffentliches F\u00f6rderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums, dass Einzelerfinder, Startups und KMUs mit keiner oder geringer Erfahrung im Bereich des Patentschutzes nicht nur bei der Patentanmeldung selbst, sondern auch bei deren Vorbereitung und der Vermarktung des Produktes mit bis zu 50% der Kosten unterst\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wer wird gef\u00f6rdert ?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gef\u00f6rdert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Angeh\u00f6rige der Freien Berufe:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>die Ihre T\u00e4tigkeit ausschlie\u00dflich im Haupterwerb ausf\u00fchren<\/li><li>mit Niederlassung oder Betriebsst\u00e4tte in Deutschland<\/li><li>mit bis zu 250 Besch\u00e4ftigten und einem Jahresumsatz von h\u00f6chstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von h\u00f6chstens 43 Millionen Euro (gem\u00e4\u00df EU-Definition)<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Erfinder in der \u00f6ffentlichen Forschung ist ebenfalls eine F\u00f6rderung m\u00f6glich, wobei sich jedoch die im folgenden aufgelisteten F\u00f6rdersummen und Leistungspakete unterscheiden. Die weiteren Erl\u00e4uterungen fokussieren sich der \u00dcbersichtlichkeit halber auf die Unternehmer-F\u00f6rderung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie wird gef\u00f6rdert ?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>WIPANO unterst\u00fctzt also KMUs die bisher keine oder wenig Erfahrung mit der Anmeldung eines Patents haben sowie auf Einzelpersonen, die sich mit einer Idee selbstst\u00e4ndig machen wollen.  Neben den Erstanmeldern, kann auch dann ein F\u00f6rderantrag gestellt werden, wenn in den letzten drei Jahren keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durch den Antragsteller eingereicht wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Die F\u00f6rderung der Schutzrechtsanmeldung(en) erfolgt anteilig mit bis zu 50% der Ausgaben. Die zuwendungsf\u00e4higen Ausgaben sind dabei auf 33.200 Euro begrenzt, womit bis zu 16.600 Euro als Zuschuss gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnen. Die maximalen F\u00f6rderungssummen sind dabei in Leistungspakete (L1-L5) unterteilt, die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"http:\/\/bhs-ip.com\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Tabelle-1024x425.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-787\" width=\"918\" height=\"380\" srcset=\"https:\/\/bhs-ip.com\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Tabelle-1024x425.jpg 1024w, https:\/\/bhs-ip.com\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Tabelle-300x125.jpg 300w, https:\/\/bhs-ip.com\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Tabelle-768x319.jpg 768w, https:\/\/bhs-ip.com\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Tabelle-1080x448.jpg 1080w, https:\/\/bhs-ip.com\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Tabelle.jpg 1149w\" sizes=\"(max-width: 918px) 100vw, 918px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Da die Kosten einer Patentanmeldung (insbesondere in mehreren L\u00e4ndern) vor allem f\u00fcr Neuunternehmer durchaus abschreckend erscheinen k\u00f6nnen, soll WIPANO hier die H\u00fcrden reduzieren und sicherstellen, dass Chancen f\u00fcr den Schutz von Erfindungen nicht aus rein finanziellen Gr\u00fcnden vergeben werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Gef\u00f6rdert wird potentiell der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der ersten \u00dcberpr\u00fcfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei k\u00f6nnen Leistungspakete in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden m\u00fcssen. Die Schutzrechtsanmeldungen m\u00fcssen dabei zwingend von einem externen Patentanwalt durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Leistungspakete umfassen dabei die folgenden Punkte:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>LP 1<ul><li>Beratung und Detailpr\u00fcfungen hinsichtlich NeuheitLP 1<\/li><li>Beratung von Erfindern in KMU bzw. der Freien Berufe<\/li><li>Ausf\u00fchrliche Pr\u00fcfung der Erfindung gegen\u00fcber dem Stand der Technik <\/li><\/ul><\/li><li>LP 2 <ul><li>Detailpr\u00fcfungen hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung<\/li><li>Pr\u00fcfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit (beispielsweise Wirtschaftsrecherchen, Marktanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse) <\/li><\/ul><\/li><li>LP 3 <ul><li>(Strategie-)Beratung und Unterst\u00fctzung bei der Schutzrechtsanmeldung<\/li><li>Unterst\u00fctzung bei der Beauftragung und Kommunikation mit dem Patentanwalt<\/li><li>Beratung und Unterst\u00fctzung bei der Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie<\/li><li>Begleitung der Schutzrechtsanmeldung (z. B. DE, EP, PCT, US) und Schutzrechtsnachanmeldung\/-en in Abstimmung mit dem beauftragten Patentanwalt <\/li><\/ul><\/li><li>LP 4 <ul><li>Schutzrechtsanmeldung (Amtsgeb\u00fchren und Ausgaben f\u00fcr den Patentanwalt)<\/li><li>Patentanwaltsleistungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldung\/-en und Schutzrechtsnachanmeldung\/-en<\/li><li>Amtsgeb\u00fchren f\u00fcr Schutzrechtsanmeldung\/-en und Schutzrechtsnachanmeldung\/-en bzw. Marken- und\/oder Designanmeldung\/-en Patentanwaltsleistungen f\u00fcr Marken- und\/oder Designanmeldung <\/li><\/ul><\/li><li>LP 5 <ul><li>Aktivit\u00e4ten zur Verwertung<\/li><li>Beratung und Pr\u00fcfung der Verwertungsm\u00f6glichkeiten<\/li><li>Erarbeitung einer schutzrechtsbezogenen Verwertungsstrategie<\/li><li>Vorbereitung, Begleitung und Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung\/Verwertungsvereinbarung<\/li><li>Expos\u00e9-Erstellung f\u00fcr Ver\u00f6ffentlichung Unterst\u00fctzung bei der Identifikation und Ansprache potenzieller Verwerter<\/li><li>Unterst\u00fctzung bei Vertragsverhandlungen Durchf\u00fchrung von ersten Verwertungs- und Marketingma\u00dfnahmen<\/li><li>aktive Messeteilnahmen zur Verwertung<\/li><li>Prototypen-Bau <\/li><\/ul><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Was ist zu beachten ?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.<\/li><li>Es k\u00f6nnen nur Kosten erstattet werden, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes der F\u00f6rderung entstanden sind. <strong>Stellen Sie also erst den F\u00f6rderantrag<\/strong>, bevor Sie einen Patentanwalt mit einer Recherche nach Stand der Technik oder sogar dem Entwurf der Patentanmeldung beauftragen!<\/li><li>Die F\u00f6rderung wird erst bei Abschluss des Projekts erstattet, Sie m\u00fcssen die Kosten also zun\u00e4chst selbst f\u00fcr einen gewissen Zeitraum (der maximale F\u00f6rderzeitraum ist 24 Monate) selbst tragen k\u00f6nnen. Sollte es sich nur um eine einfache Patentanmeldung (ohne Auslands-Nachanmeldungen) handeln, so kann das Projekt aber auch prinzipiell nach wenigen Monaten (z. B. nach dem Einreichen der Patentanmeldung) beendet werden, auch wenn damit die F\u00f6rdersummen potentiell nicht voll ausgenutzt werden.<\/li><li>Es ist nicht m\u00f6glich &#8222;direkt&#8220; eine Patentanmeldung (LP 4) ausarbeiten und einreichen zu lassen, sondern es m\u00fcssen zuerst die Dienstleistungen im Rahmen der Leistungspakete LP 1 und LP 2 in Anspruch genommen werden. Es muss also beispielsweise eine Recherche nach dem Stand der Technik durchgef\u00fchrt werden, um fundierte Aussagen dar\u00fcber treffen zu k\u00f6nnen, ob die Erfindung patentf\u00e4hig sein k\u00f6nnte.<\/li><li>Die Leistungspakete LP 1, 2 und 4 m\u00fcssen durchgef\u00fchrt werden, wobei jedoch die F\u00f6rdersummen nat\u00fcrlich nicht voll ausgenutzt werden m\u00fcssen. Empfehlen externe Dienstleister (z.B. der Patentanwalt oder wirtschaftliche Berater) jedoch nach LP 1 oder LP 2 einen Abbruch des Projekts wegen geringer Erfolgsaussichten, k\u00f6nnen in diesem Fall auch LP 1 und LP 2 (ohne dass LP 4 durchgef\u00fchrt wurde) gef\u00f6rdert werden. Im Falle einer internationalen Patentanmeldung muss zwingend auch LP 3 durchgef\u00fchrt werden.<\/li><li>Sollten Sie bereits eine Beratung (z.B. Kosten-Nutzen-Analyse) durch einen externen Dienstleister vor Antragstellung haben durchf\u00fchren lassen, so k\u00f6nnen diese Kosten zwar nicht mehr gef\u00f6rdert werden, die Ergebnisse k\u00f6nnen aber als durchgef\u00fchrtes Leistungspaket eingereicht werden, um die F\u00f6rderungsbedingungen zu erf\u00fcllen (mindestens LP 1+LP 2+LP 4 bei Patentanmeldung!).  <\/li><li>Mehrausgaben in einzelnen Leistungspaketen k\u00f6nnen durch Minderausgaben in anderen Leistungspaketen im Rahmen der Gesamtzuwendung gedeckt werden, davon ausgenommen ist LP 4.<\/li><li>Die Antragstellung kann nur f\u00fcr Sie selbst bzw. f\u00fcr ein KMU, f\u00fcr das Sie zeichnungsberechtigt sind, erfolgen und nicht f\u00fcr einen Dritten. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>Wie wird die F\u00f6rderung beantragt ?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Beantragung der WIPANO-F\u00f6rderung ist \u00fcber das elektronische Formular-System&nbsp;<a href=\"https:\/\/foerderportal.bund.de\/easyonline\/\">\u201eeasy-online&#8220;<\/a>&nbsp;fortlaufend m\u00f6glich (momentan bis 30. Juni 2023). Dort ist die Angabe einiger Daten \u00fcber Ihr Unternehmen sowie Ihre Erfindung  notwendig, sowie das Hochladen einiger offizieller Dokumente. Je nach Unternehmensform kann beispielsweise eine aktuelle Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder Ihre Eintragung in die Handwerksrolle notwendig sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ausf\u00fcllen der Formulare m\u00fcssen Sie die entsprechenden Unterlagen ausdrucken und unterzeichnet an den Projekttr\u00e4ger J\u00fclich senden, der die WIPANO-Patentf\u00f6rderung im Auftrag des <br>Bundeswirtschaftsministeriums koordiniert:<\/p>\n\n\n\n<p>Forschungszentrum J\u00fclich GmbH <\/p>\n\n\n\n<p>Projekttr\u00e4ger J\u00fclich<br>Postfach 61 02 47<br>10923 Berlin<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bearbeitung des Antrags dauert etwa einen Monat. Ist eine dringendere Bearbeitung notwendig, k\u00f6nnen Sie unter vorheriger R\u00fccksprache mit dem Projekttr\u00e4ger einen Eilantrag stellen. Nach positiver Pr\u00fcfung erhalten Sie daraufhin einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bitte beachten Sie<\/strong>, dass alle oben stehenden Aussagen nur f\u00fcr den momentanen F\u00f6rderzyklus bis Ende 2023 zutreffen und sich danach \u00e4ndern k\u00f6nnen. So wurden mit der Verl\u00e4ngerung des F\u00f6rderprogrammes Anfang dieses Jahres z. B. die H\u00f6he der Leistungspakete angepasst und der Mindestabstand zur letzten Patentanmeldung von 5 auf 3 Jahre reduziert.<\/p>\n\n\n\n<p>Quellen:<br>WIPANO-F\u00f6rderung des BMWi: <br><a href=\"https:\/\/www.innovation-beratung-foerderung.de\/INNO\/Navigation\/DE\/WIPANO\/wipano.html\">https:\/\/www.innovation-beratung-foerderung.de\/INNO\/Navigation\/DE\/WIPANO\/wipano.html<\/a> <br>F\u00f6rderrichtlinie WIPANO:<br><a href=\"https:\/\/www.innovation-beratung-foerderung.de\/INNO\/Redaktion\/DE\/Downloads\/WIPANO\/wipano-richtlinie_2020-2023.html\">https:\/\/www.innovation-beratung-foerderung.de\/INNO\/Redaktion\/DE\/Downloads\/WIPANO\/wipano-richtlinie_2020-2023.html<\/a> <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist WIPANO? 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