English
Deutsch
Veröffentlichungen Dr. Hollenberg
Hollenberg, Sebastian, Die Arbeitnehmererfindung als Geschäftsgeheimnis?, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 2021, S. 18 - 23
Leistungen
Neben der Qualität unserer Leistungen haben wir auch immer Ihre Kosten im Blick.
Wir wollen, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, was wir Ihnen berechnen.
Wir rechnen unsere Leistungen grundsätzlich nach Aufwand, also nach aufgewendeten Arbeitsstunden ab.
Unsere Leistungen
Patente und Gebrauchsmuster schützen Ihre Erfindungen auf allen Gebieten der Technik gegen unberechtigte Nachahmer. Dabei unterscheiden sich der Patent- und Gebrauchsmusterschutz in einigen wichtigen Aspekten, die Sie je nach Ihren unternehmerischen Vorstellungen für sich nutzen können:
Das Patent ist ein geprüftes gewerbliches Schutzrecht. Es wird nach seiner Anmeldung zunächst amtsseitig auf das Vorliegen der einschlägigen Schutzvoraussetzungen geprüft. Dies kann ein länger andauerndes Erteilungsverfahren zur Folge haben. Allerdings führt dies oft zu einem Mehr an Rechtssicherheit für seinen Inhaber im Vergleich mit einem ungeprüften Gebrauchsmuster. Ein Patent kann sich daher insbesondere dann für Sie lohnen, wenn Sie mit Ihrer Erfindung einen konstanten Marktauftritt bei gleichbleibend hoher Qualität anstreben. Hierzu passt, dass auch die Schutzdauer von Patenten länger ist, als die von Gebrauchsmustern.
Das Gebrauchsmuster ist hingegen ein ungeprüftes gewerbliches Schutzrecht. Es wird ohne Prüfung der angemeldeten Erfindung auf das Vorliegen der einschlägigen Schutzvoraussetzungen eingetragen. Es bietet somit schnellen Schutz. Ein Gebrauchsmuster kann sich daher insbesondere dann für Sie lohnen, wenn Sie Ihre technische Erfindung auf einem Markt platzieren wollen, der schnellen Innovationszyklen unterliegt. Der Vorteil des Gebrauchsmusters kann jedoch ebenso sein Nachteil sein: Häufig erlangt der Gebrauchsmusterinhaber erst Gewissheit über die Schutzfähigkeit seiner Erfindung, wenn es darüber zum Streit mit einem Mitbewerber kommt.
Darüber hinaus ist es jedoch ebenso möglich, die Vorteile von Patenten und Gebrauchsmustern zu kombinieren: Hierzu gibt es verschiedene Anmeldestrategien, die wir auf Ihren Fall maßschneidern können.
Wichtig ist, dass Sie die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung vornehmen, bevor Sie mit Ihrer Entwicklung auf den Markt gehen oder an Interessenten herantreten. Sprechen Sie uns daher rechtzeitig an.
Sie haben ein Produkt oder ein Verfahren entwickelt und wollen die Rechte an Ihrer technischen Erfindung vor der Vermarktung absichern? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, so dass wir Sie zu Patenten und Gebrauchsmustern beraten können. Jeder unserer Patentanwälte ist zur Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) in München und vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zugelassen.
Marken schützen Ihre Zeichen, die Sie zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens verwenden, gegen unberechtigte Nachahmer.
Marken dienen dabei unter anderem dazu, die betriebliche Herkunft von Waren oder Dienstleistungen oder deren qualitative Beschaffenheit zu kennzeichnen. Sie sind deshalb aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und im geschäftlichen Verkehr von großer Wichtigkeit.
Die eingetragene Marke ist ein geprüftes gewerbliches Schutzrecht. Sie wird nach Ihrer Anmeldung daher zunächst amtsseitig auf das Vorliegen von etwaigen Schutzhindernissen geprüft. Hierdurch erlangt der Markeninhaber jedoch auch eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der Rechtsbeständigkeit seines Markenrechts.
Markenschutz kann beliebig oft verlängert werden und somit einen hohen, dauerhaften Wert für ein Unternehmen bedeuten.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig die Schutzfähigkeit eigener Zeichen, aber auch mögliche Verletzungen bestehender Markenrechte prüfen zu lassen, bevor Sie ein Zeichen am Markt einführen.
Sie möchten Waren oder Dienstleistungen vermarkten, mit einem Logo oder einem (Kunst-)wort kennzeichnen und dieses vor Nachahmern schützen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, so dass wir Sie zu Markenrechten beraten können. Jeder unserer Patentanwälte ist zur Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) in München und vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zugelassen.
Eingetragene Designs schützen die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform von industriellen oder handwerklichen Gegenständen gegen unberechtigte Nachahmer.
Das eingetragene Design ist ein ungeprüftes gewerbliches Schutzrecht. Es wird ohne Prüfung des angemeldeten Designs auf das Vorliegen der einschlägigen Schutzvoraussetzungen eingetragen. Es bietet somit schnellen Schutz. Ein eingetragenes Design kann sich daher insbesondere dann für Sie lohnen, wenn Sie Ihre industriellen oder handwerklichen Erzeugnisse auf einem Markt platzieren wollen, der schnellen Innovationszyklen unterliegt. Der Vorteil des eingetragenen Designs kann jedoch ebenso sein Nachteil sein: Häufig erlangt der Inhaber des eingetragenen Designs erst Gewissheit über die Schutzfähigkeit seines eingetragenen Designs, wenn es darüber zum Streit mit einem Mitbewerber kommt.
Deshalb ist es besonders wichtig, vor der Vermarktung eines neuen Produkts abzuklären, ob es womöglich bestehende Designschutzrechte verletzen könnte, oder ob dessen Gestaltung sinnvoll durch ein eingetragenes Design geschützt werden kann.
Auch wenn Sie bereits mit Ihrem Produkt am Markt sind, stehen Sie jedoch unter Umständen nicht schutzlos da. So existiert beispielsweise die Möglichkeit aus einem nichteingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster bzw. wettbewerbsrechtlich gegen mögliche Nachahmer vorzugehen.
Sie möchten einen von Ihnen gestalteten Gegenstand vermarkten und möchten wissen, wie Sie sich vor unbefugten Nachahmern schützen können? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, so dass wir Sie zu Designschutzrechten beraten können. Jeder unserer Patentanwälte ist zur Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) in München und vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zugelassen.
Patente / Gebrauchsmuster
Patente und Gebrauchsmuster schützen Ihre Erfindungen auf allen Gebieten der Technik gegen unberechtigte Nachahmer. Dabei unterscheiden sich der Patent- und Gebrauchsmusterschutz in einigen wichtigen Aspekten, die Sie je nach Ihren unternehmerischen Vorstellungen für sich nutzen können:
Das Patent ist ein geprüftes gewerbliches Schutzrecht. Es wird nach seiner Anmeldung zunächst amtsseitig auf das Vorliegen der einschlägigen Schutzvoraussetzungen geprüft. Dies kann ein länger andauerndes Erteilungsverfahren zur Folge haben. Allerdings führt dies oft zu einem Mehr an Rechtssicherheit für seinen Inhaber im Vergleich mit einem ungeprüften Gebrauchsmuster. Ein Patent kann sich daher insbesondere dann für Sie lohnen, wenn Sie mit Ihrer Erfindung einen konstanten Marktauftritt bei gleichbleibend hoher Qualität anstreben. Hierzu passt, dass auch die Schutzdauer von Patenten länger ist, als die von Gebrauchsmustern.
Das Gebrauchsmuster ist hingegen ein ungeprüftes gewerbliches Schutzrecht. Es wird ohne Prüfung der angemeldeten Erfindung auf das Vorliegen der einschlägigen Schutzvoraussetzungen eingetragen. Es bietet somit schnellen Schutz. Ein Gebrauchsmuster kann sich daher insbesondere dann für Sie lohnen, wenn Sie Ihre technische Erfindung auf einem Markt platzieren wollen, der schnellen Innovationszyklen unterliegt. Der Vorteil des Gebrauchsmusters kann jedoch ebenso sein Nachteil sein: Häufig erlangt der Gebrauchsmusterinhaber erst Gewissheit über die Schutzfähigkeit seiner Erfindung, wenn es darüber zum Streit mit einem Mitbewerber kommt.
Darüber hinaus ist es jedoch ebenso möglich, die Vorteile von Patenten und Gebrauchsmustern zu kombinieren: Hierzu gibt es verschiedene Anmeldestrategien, die wir auf Ihren Fall maßschneidern können.
Wichtig ist, dass Sie die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung vornehmen, bevor Sie mit Ihrer Entwicklung auf den Markt gehen oder an Interessenten herantreten. Sprechen Sie uns daher rechtzeitig an.
Sie haben ein Produkt oder ein Verfahren entwickelt und wollen die Rechte an Ihrer technischen Erfindung vor der Vermarktung absichern? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, so dass wir Sie zu Patenten und Gebrauchsmustern beraten können. Jeder unserer Patentanwälte ist zur Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) in München und vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zugelassen.
Marken
Marken schützen Ihre Zeichen, die Sie zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens verwenden, gegen unberechtigte Nachahmer.
Marken dienen dabei unter anderem dazu, die betriebliche Herkunft von Waren oder Dienstleistungen oder deren qualitative Beschaffenheit zu kennzeichnen. Sie sind deshalb aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und im geschäftlichen Verkehr von großer Wichtigkeit.
Die eingetragene Marke ist ein geprüftes gewerbliches Schutzrecht. Sie wird nach Ihrer Anmeldung daher zunächst amtsseitig auf das Vorliegen von etwaigen Schutzhindernissen geprüft. Hierdurch erlangt der Markeninhaber jedoch auch eine gewisse Sicherheit hinsichtlich der Rechtsbeständigkeit seines Markenrechts.
Markenschutz kann beliebig oft verlängert werden und somit einen hohen, dauerhaften Wert für ein Unternehmen bedeuten.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig die Schutzfähigkeit eigener Zeichen, aber auch mögliche Verletzungen bestehender Markenrechte prüfen zu lassen, bevor Sie ein Zeichen am Markt einführen.
Sie möchten Waren oder Dienstleistungen vermarkten, mit einem Logo oder einem (Kunst-)wort kennzeichnen und dieses vor Nachahmern schützen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, so dass wir Sie zu Markenrechten beraten können. Jeder unserer Patentanwälte ist zur Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) in München und vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zugelassen.
Eingetragene Designs schützen die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform von industriellen oder handwerklichen Gegenständen gegen unberechtigte Nachahmer.
Das eingetragene Design ist ein ungeprüftes gewerbliches Schutzrecht. Es wird ohne Prüfung des angemeldeten Designs auf das Vorliegen der einschlägigen Schutzvoraussetzungen eingetragen. Es bietet somit schnellen Schutz. Ein eingetragenes Design kann sich daher insbesondere dann für Sie lohnen, wenn Sie Ihre industriellen oder handwerklichen Erzeugnisse auf einem Markt platzieren wollen, der schnellen Innovationszyklen unterliegt. Der Vorteil des eingetragenen Designs kann jedoch ebenso sein Nachteil sein: Häufig erlangt der Inhaber des eingetragenen Designs erst Gewissheit über die Schutzfähigkeit seines eingetragenen Designs, wenn es darüber zum Streit mit einem Mitbewerber kommt.
Deshalb ist es besonders wichtig, vor der Vermarktung eines neuen Produkts abzuklären, ob es womöglich bestehende Designschutzrechte verletzen könnte, oder ob dessen Gestaltung sinnvoll durch ein eingetragenes Design geschützt werden kann.
Auch wenn Sie bereits mit Ihrem Produkt am Markt sind, stehen Sie jedoch unter Umständen nicht schutzlos da. So existiert beispielsweise die Möglichkeit aus einem nichteingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster bzw. wettbewerbsrechtlich gegen mögliche Nachahmer vorzugehen.
Sie möchten einen von Ihnen gestalteten Gegenstand vermarkten und möchten wissen, wie Sie sich vor unbefugten Nachahmern schützen können? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, so dass wir Sie zu Designschutzrechten beraten können. Jeder unserer Patentanwälte ist zur Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG) in München und vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zugelassen.