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Die Arbeitnehmererfindung als Geschäftsgeheimnis? – eine berechtigte Frage, die sich jedes innovative Unternehmen stellen sollte! Denn wer Erfindungen im Unternehmen macht, will diese schützen. Nur welches Schutzrecht soll man hier wählen? Gerade bei technischen Erfindungen fällt die Wahl hier oft nicht leicht: ein Patent anmelden oder die Erfindung doch lieber geheim halten? Und welche Folgen hat das? Was muss der Arbeitgeber tun, um auch tatsächlich Inhaber eines Patents oder Geschäftsgeheimnisses zu werden? Welche Pflichten treffen dessen Arbeitnehmer? Die Rechtslage zu diesen Fragen analysiert unser Partner Dr. Sebastian Hollenberg in seiner neuen Veröffentlichung zum Thema:

Hollenberg, Sebastian, Die Arbeitnehmererfindung als Geschäftsgeheimnis?, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 2021, S. 18 – 23.