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Was ist WIPANO?

WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen – ist ein öffentliches Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums, dass Einzelerfinder, Startups und KMUs mit keiner oder geringer Erfahrung im Bereich des Patentschutzes nicht nur bei der Patentanmeldung selbst, sondern auch bei deren Vorbereitung und der Vermarktung des Produktes mit bis zu 50% der Kosten unterstützt.

Wer wird gefördert ?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und Angehörige der Freien Berufe:

  • die Ihre Tätigkeit ausschließlich im Haupterwerb ausführen
  • mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • mit bis zu 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro (gemäß EU-Definition)

Für Erfinder in der öffentlichen Forschung ist ebenfalls eine Förderung möglich, wobei sich jedoch die im folgenden aufgelisteten Fördersummen und Leistungspakete unterscheiden. Die weiteren Erläuterungen fokussieren sich der Übersichtlichkeit halber auf die Unternehmer-Förderung.

Wie wird gefördert ?

WIPANO unterstützt also KMUs die bisher keine oder wenig Erfahrung mit der Anmeldung eines Patents haben sowie auf Einzelpersonen, die sich mit einer Idee selbstständig machen wollen. Neben den Erstanmeldern, kann auch dann ein Förderantrag gestellt werden, wenn in den letzten drei Jahren keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durch den Antragsteller eingereicht wurde.

Die Förderung der Schutzrechtsanmeldung(en) erfolgt anteilig mit bis zu 50% der Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind dabei auf 33.200 Euro begrenzt, womit bis zu 16.600 Euro als Zuschuss gewährt werden können. Die maximalen Förderungssummen sind dabei in Leistungspakete (L1-L5) unterteilt, die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind.

Da die Kosten einer Patentanmeldung (insbesondere in mehreren Ländern) vor allem für Neuunternehmer durchaus abschreckend erscheinen können, soll WIPANO hier die Hürden reduzieren und sicherstellen, dass Chancen für den Schutz von Erfindungen nicht aus rein finanziellen Gründen vergeben werden.

Gefördert wird potentiell der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der ersten Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Leistungspakete in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. Die Schutzrechtsanmeldungen müssen dabei zwingend von einem externen Patentanwalt durchgeführt werden.

Die Leistungspakete umfassen dabei die folgenden Punkte:

  • LP 1
    • Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich NeuheitLP 1
    • Beratung von Erfindern in KMU bzw. der Freien Berufe
    • Ausführliche Prüfung der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik
  • LP 2
    • Detailprüfungen hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
    • Prüfung auf wirtschaftliche Verwertbarkeit (beispielsweise Wirtschaftsrecherchen, Marktanalyse, Kosten-Nutzen-Analyse)
  • LP 3
    • (Strategie-)Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung
    • Unterstützung bei der Beauftragung und Kommunikation mit dem Patentanwalt
    • Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie
    • Begleitung der Schutzrechtsanmeldung (z. B. DE, EP, PCT, US) und Schutzrechtsnachanmeldung/-en in Abstimmung mit dem beauftragten Patentanwalt
  • LP 4
    • Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für den Patentanwalt)
    • Patentanwaltsleistungen im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldung/-en und Schutzrechtsnachanmeldung/-en
    • Amtsgebühren für Schutzrechtsanmeldung/-en und Schutzrechtsnachanmeldung/-en bzw. Marken- und/oder Designanmeldung/-en Patentanwaltsleistungen für Marken- und/oder Designanmeldung
  • LP 5
    • Aktivitäten zur Verwertung
    • Beratung und Prüfung der Verwertungsmöglichkeiten
    • Erarbeitung einer schutzrechtsbezogenen Verwertungsstrategie
    • Vorbereitung, Begleitung und Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung/Verwertungsvereinbarung
    • Exposé-Erstellung für Veröffentlichung Unterstützung bei der Identifikation und Ansprache potenzieller Verwerter
    • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen Durchführung von ersten Verwertungs- und Marketingmaßnahmen
    • aktive Messeteilnahmen zur Verwertung
    • Prototypen-Bau

Was ist zu beachten ?

  • Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
  • Es können nur Kosten erstattet werden, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes der Förderung entstanden sind. Stellen Sie also erst den Förderantrag, bevor Sie einen Patentanwalt mit einer Recherche nach Stand der Technik oder sogar dem Entwurf der Patentanmeldung beauftragen!
  • Die Förderung wird erst bei Abschluss des Projekts erstattet, Sie müssen die Kosten also zunächst selbst für einen gewissen Zeitraum (der maximale Förderzeitraum ist 24 Monate) selbst tragen können. Sollte es sich nur um eine einfache Patentanmeldung (ohne Auslands-Nachanmeldungen) handeln, so kann das Projekt aber auch prinzipiell nach wenigen Monaten (z. B. nach dem Einreichen der Patentanmeldung) beendet werden, auch wenn damit die Fördersummen potentiell nicht voll ausgenutzt werden.
  • Es ist nicht möglich „direkt“ eine Patentanmeldung (LP 4) ausarbeiten und einreichen zu lassen, sondern es müssen zuerst die Dienstleistungen im Rahmen der Leistungspakete LP 1 und LP 2 in Anspruch genommen werden. Es muss also beispielsweise eine Recherche nach dem Stand der Technik durchgeführt werden, um fundierte Aussagen darüber treffen zu können, ob die Erfindung patentfähig sein könnte.
  • Die Leistungspakete LP 1, 2 und 4 müssen durchgeführt werden, wobei jedoch die Fördersummen natürlich nicht voll ausgenutzt werden müssen. Empfehlen externe Dienstleister (z.B. der Patentanwalt oder wirtschaftliche Berater) jedoch nach LP 1 oder LP 2 einen Abbruch des Projekts wegen geringer Erfolgsaussichten, können in diesem Fall auch LP 1 und LP 2 (ohne dass LP 4 durchgeführt wurde) gefördert werden. Im Falle einer internationalen Patentanmeldung muss zwingend auch LP 3 durchgeführt werden.
  • Sollten Sie bereits eine Beratung (z.B. Kosten-Nutzen-Analyse) durch einen externen Dienstleister vor Antragstellung haben durchführen lassen, so können diese Kosten zwar nicht mehr gefördert werden, die Ergebnisse können aber als durchgeführtes Leistungspaket eingereicht werden, um die Förderungsbedingungen zu erfüllen (mindestens LP 1+LP 2+LP 4 bei Patentanmeldung!).
  • Mehrausgaben in einzelnen Leistungspaketen können durch Minderausgaben in anderen Leistungspaketen im Rahmen der Gesamtzuwendung gedeckt werden, davon ausgenommen ist LP 4.
  • Die Antragstellung kann nur für Sie selbst bzw. für ein KMU, für das Sie zeichnungsberechtigt sind, erfolgen und nicht für einen Dritten.

Wie wird die Förderung beantragt ?

Eine Beantragung der WIPANO-Förderung ist über das elektronische Formular-System „easy-online“ fortlaufend möglich (momentan bis 30. Juni 2023). Dort ist die Angabe einiger Daten über Ihr Unternehmen sowie Ihre Erfindung notwendig, sowie das Hochladen einiger offizieller Dokumente. Je nach Unternehmensform kann beispielsweise eine aktuelle Gewerbeanmeldung, ein Handelsregisterauszug oder Ihre Eintragung in die Handwerksrolle notwendig sein.

Nach Ausfüllen der Formulare müssen Sie die entsprechenden Unterlagen ausdrucken und unterzeichnet an den Projektträger Jülich senden, der die WIPANO-Patentförderung im Auftrag des
Bundeswirtschaftsministeriums koordiniert:

Forschungszentrum Jülich GmbH

Projektträger Jülich
Postfach 61 02 47
10923 Berlin

Die Bearbeitung des Antrags dauert etwa einen Monat. Ist eine dringendere Bearbeitung notwendig, können Sie unter vorheriger Rücksprache mit dem Projektträger einen Eilantrag stellen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie daraufhin einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Bitte beachten Sie, dass alle oben stehenden Aussagen nur für den momentanen Förderzyklus bis Ende 2023 zutreffen und sich danach ändern können. So wurden mit der Verlängerung des Förderprogrammes Anfang dieses Jahres z. B. die Höhe der Leistungspakete angepasst und der Mindestabstand zur letzten Patentanmeldung von 5 auf 3 Jahre reduziert.

Quellen:
WIPANO-Förderung des BMWi:
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/WIPANO/wipano.html
Förderrichtlinie WIPANO:
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Downloads/WIPANO/wipano-richtlinie_2020-2023.html